Fremdkraftbetriebene Kombinationstrainer für Arme und Beine ähneln in ihrer Konstruktion sog. Fahrradergometern. Sie besitzen jedoch keinen Sattel, da das Bewegungstraining sitzend aus dem Rollstuhl etc. durchgeführt wird.
Bei fremdkraftbetriebenen Kombinationstrainern für Arme und Beine bewegt ein Motor passiv beide Beine bzw. Arme durch. Über eine Steuerelektronik können Motorgeschwindigkeit und Drehrichtung beeinflußt und überwacht werden.
An den in Radius und teilweise im Abstand verstellbaren Tretkurbeln befinden sich Fußschalen, in denen die Füße fixiert und gelagert werden, und die auch mit Beinführungen ausgestattet sein können.
Zusätzlich zu den Tretkurbeln sind Handkurbeln für das Armtraining vorhanden.
An den Handkurbeln befinden sich Griffe oder Armlagerungs-schalen.
Fremdkraftbetriebene Kombinationstrainer ermöglichen ein kontinuierliches Bewegen der Hüft-, Knie- und Sprunggelenke, bzw. der Hand-, Arm- und Schultergelenke.
Das Training der Arme und Beine kann unabhängig voneinander oder auch gleichzeitig durchgeführt werden.
Um eine weitestgehende Sicherheit des Nutzers zu gewähr-leisten, sind die Geräte mit einer "Spasmenschaltung" ausge-rüstet, d.h. bei einer auftretenden Spastik wird das Gerät nicht einfach abgeschaltet oder fährt in der Bewegung ungehindert fort, sondern durch eine Drehrichtungsänderung oder Pendelbewegungen etc. wird der Spastik entgegenge-wirkt. Dieser Vorgang wird elektronisch überwacht.
Wenn eine eigenständige Abschaltung z.B. durch Fixierung der Arme o.ä. nicht möglich ist, muß eine Betreuungsperson die Therapiephase überwachen.
Diese Produkte sind für einen leihweisen Einsatz geeignet.
Code:
32.29.01.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Lähmungsbilder oder neuromuskuläre Erkrankungen mit weitestgehendem Funktionsverlust der Arm- und Beinbeweglichkeit durch:
hohe Querschnittläsionen (Tetraplegie)
Multiple Sklerose
Muskeldystrophie
neuromuskuläre Erkrankungen mit vergleichbaren Schädigungsbildern
Hirnschädigungsfolgen
Der zu begründenden Verordnung muß eine mindestens 4-wöchi-ge aussagekräftige Anwendungserprobung in Zusammenarbeit mit Physio-/Ergotherapeuten vorausgehen.